Immobilien
Unser Anliegen als Ihr Berater für Immobilienrecht in Berlin ist es, Sie umfassend in immobilienrechtlichen Angelegenheiten zu betreuen. Wir beraten und vertreten Sie auf höchstem Niveau beim Erwerb, der Entwicklung, der Nutzung bis hin zur Veräußerung und Verwertung von Immobilien.
Wohnungen und Häuser stellen für die meisten Menschen einen wichtigen Baustein ihres Vermögens und eine bevorzugte Form der Geldanlage und Alterssicherung dar. Gerade in Großstädten wie Berlin werden sowohl Eigentumswohnungen erworben, die sich in einem Neubau befinden als auch solche, die aus einem sanierten Altbau stammen. Der Erwerb geschieht dies häufig durch einen „Bauträgervertrag“, eine Rechtsgestaltung, die sowohl für die Parteien als auch für den Notar anspruchsvoll ist. Hier ist die Gestaltung und Abwicklung im besonderen Maße gefragt.
Mit dem Entwurf des Vertrags und seiner Beurkundung endet unsere Tätigkeit aber nicht – man könnte sogar sagen, damit fängt sie erst an.